Volksbegehren Eintragungswoche von 22. Juni bis 29. Juni 2020

Folgende Volksbegehren können von 22. Juni bis 29. Juni 2020 unterzeichnet werden:

Unterschrieben werden kann unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt während der jeweiligen Amtsstunden. Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.  

Volksbegehren können auch online unterschrieben werden, dazu wird eine Handy-Signatur benötigt.

Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, müssen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nachweisen.