Mit 1. April 2025 treten neue Regelungen im österreichischen Passwesen in Kraft. Die wichtigsten Punkte für Bürgerinnen und Bürger zusammengefasst:
1. Gebührenbefreiung nach der Geburt – nur noch für ein einziges Reisedokument
Wird nach der Geburt eines Kindes ein Reisedokument beantragt, ist ab sofort nur mehr ein einziges Dokument gebührenfrei. Das bedeutet: Eltern müssen sich entscheiden, ob sie einen Reisepass oder einen Personalausweis kostenlos beantragen möchten. Die Gebührenbefreiung gilt ausschließlich für das zuerst ausgestellte Dokument – weitere Dokumente sind kostenpflichtig.
Beispiel:
Wird nach der Geburt ein Reisepass beantragt, ist dieser kostenlos. Möchten die Eltern jedoch später – etwa zum zweiten Geburtstag – zusätzlich noch einen Personalausweis beantragen, fallen hierfür bereits Gebühren an, auch wenn es sich um die erstmalige Ausstellung dieses Dokuments handelt. Die Gültigkeit beträgt in diesem Fall trotzdem fünf Jahre.
2. Keine Gebührenerhöhung eingebracht
Zwar wurde von Seiten der Bundesregierung eine Gebührenerhöhung für Reisepässe und Personalausweise angekündigt, diese wurde jedoch noch nicht im Nationalrat eingebracht. Das bedeutet: Aktuell gelten weiterhin die bisherigen Gebühren.
Sobald ein offizieller Beschluss vorliegt, wird die Gemeinde die Bürgerinnen und Bürger zeitnah darüber informieren.