Da es vermehrt zu Beschwerden bzgl. Müllablagerungen bei den öffentlichen Mülleimern gekommen ist, möchten wir dringend darauf hinweisen, dass die Entsorgung des anfallenden Hausmülls in den öffentlichen Mülleimern (zB bei Bushaltestellen), aber auch Ablagerungen bei Altglas-Sammelstellen (zB beim Lagerhaus) verboten sind.