Kundmachung: Gemeindevoranschlag Finanzjahr 2025 – Auflage

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF wird der in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beschlossene Voranschlages 2024 sowie die mittelfristige Ergebnis- u. Finanzierungsplanung 2025 – 2029 hiermit kundgemacht.

Voranschlag 2025 - Auflage

Den Voranschlag 2025 bzw. den MEFP 2025 – 2029 finden Sie unter Gemeinde – Finanzen