Kundmachung: Gemeindevoranschlag Finanzjahr 2024 – Auflage

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF wird der in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beschlossene Voranschlages 2024 sowie die mittelfristige Ergebnis- u. Finanzierungsplanung 2024 – 2028 hiermit kundgemacht.

KDM_genehmigt

 

Den Voranschlag 2024 bzw. den MEFP 2024 – 2028 finden Sie unter Gemeinde – Finanzen