Im Sinne des § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF wird der Entwurf des Voranschlages 2025 sowie die mittelfristige Ergebnis- u. Finanzierungsplanung 2025 – 2029 hiermit kundgemacht.
Den Entwurf zum Voranschlag 2025 bzw. den MEFP 2025 – 2029 finden Sie unter Gemeinde – Finanzen